Der Verein

Übersicht

Die Standard Life Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins. Erteilte Versorgungszusagen sichert sie durch eine Rückdeckungsversicherung bei der Standard Life Versicherung ab.

So bietet Standard Life mit der Standard Life Unterstützungskasse e.V. ein komplett fertig geschnürtes bAV-Paket an:

  • Ein bAV-Modell, das Mitarbeiter, aber vor allem auch leitende Angestellte anspricht
  • Betriebliche Alterversorgung aus einer Hand: einen Ansprechpartner, eine Verwaltung, eine passende Rückdeckungsversicherung
  • FREELAXRDV zur Finanzierung der rückgedeckten Unterstützungskasse – kombiniert Renditechancen mit sinnvollen Garantien
  • Serviceorientiertes U-Kassen-Telefon: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr stehen Ihnen freundliche, kompetente bAV-Experten von der Antragsstellung bis zur Policierung gerne zur Verfügung.

Mitgliedschaft

Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung über die Standard Life Unterstützungskasse e.V. durchführen wollen, beantragen die Mitgliedschaft, um so zu einem der Trägerunternehmen zu werden.

Die Gründungsmitglieder

Gruppenbild der Gründungsmitglieder

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Vereinsbeschlüsse aus und verwaltet das Vereinsvermögen. Für jedes Jahr stellt er einen Rechnungsabschluss auf und erstattet darüber Bericht.

Vorstand der Standard Life Unterstützungskasse e.V. ist die Standard Life Assurance Limited, vertreten durch Sven Enger.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet regulär in jedem dritten Geschäftsjahr statt. Sie bestellt, kontrolliert und entlastet den Vorstand, genehmigt die Jahresabrechnungen und kann Satzungsänderungen beschließen.

Beirat

Der Beirat wirkt bei der Vermögensanlage und Verwaltung beratend mit.  Er setzt sich aus den gewählten Repräsentanten der versorgungsberechtigten Zugehörigen zusammen. Jedes Trägerunternehmen stellt ein Mitglied des Beirats, das jeweils in geheimer und freier Wahl bestimmt wurde.

Verein

Satzung

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Standard Life Unterstützungskasse e.V.: