Vorteile Arbeitnehmer
Arbeitnehmer möchten gut und finanziell sorglos leben, wenn sie kein berufliches Einkommen mehr haben. Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung bringen sie auf dem Weg zur finanziellen Absicherung für den Ruhestand einen guten Schritt weiter.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Zuwendungen des Arbeitgebers an die rückgedeckte Unterstützungskasse sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.
- Sozialabgabenfreiheit der Beiträge in voller Höhe und bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Sozialversicherung (BBG)
- Hartz-IV-geschützt: Das heißt, selbst im Fall der Arbeitslosigkeit ist die Unterstützungskassen-Zusage vor vorzeitiger Verwertung sicher.
- Bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen bleibt die Anwartschaft auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den gesetzlichen Insolvenzschutz erhalten.
- Fünftelungsregel bei Kapitalabfindung anwendbar: Das heißt, die Steuerprogression ist geringer.
Beispiel: Entgeltumwandlung bei leitenden Angestellten
Maximilian Schulze gehört zu den leitenden Angestellten in einer mittelständischen Aktiengesellschaft. Er profitiert von der sogenannten Entgeltumwandlung. Das heißt, ein Teil wird von seinem Bruttogehalt abgezogen und in die rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt:
- Beiträge in die rückgedeckte Unterstützungskasse sind steuerfrei und
- Steuersatz in der Rentenphase ist in der Regel geringer.1
Doch das Wichtigste ist: Er kann fast so viel einzahlen, wie er möchte, da den Beiträgen nahezu keine Grenze gesetzt ist.
Bei vergleichsweise geringem Nettoaufwand kann Herr Schulze mit hohen Jahresbeiträgen fürs Alter vorsorgen:

Und das Sparen lohnt sich: Herr Schulze zahlt in 35 Jahren € 140.000 ein und bekommt fast das Dreifache wieder heraus.2

1 Es fallen ggf. Beiträge zur Krankenversicherung auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bei gesetzlich krankenversicherten Personen an.
2 Stand der Berechnung: 01.07.2009. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein unverbindliches Rechenbeispiel für eine FREELAX RDV mit einem angenommenen Wertzuwachs von 6 % p. a. bis Rentenbeginn und 4 % p. a. ab Rentenbeginn handelt. Die tatsächliche Leistung wird voraussichtlich unter oder über diesem Betrag liegen.
3Stand: 01.07.2009.